Aktuelles

Aufenthalt in der Praxis während der Corona-Pandemie

  • Sie benötigen derzeit keine Coronatest-, -impfungs- oder Genesungsbescheinigungen, um Termine in der Praxis wahrnehmen zu können.
  • Es besteht allerdings – auch bei vollständiger Impung aller Anwesenden – eine Pflicht zum Tragen medizinischer Masken während des gesamten Aufenthalts in der Praxis.
  • Die Anzahl der Personen, die sich zeitgleich in der Praxis aufhalten, soll möglichst gering gehalten werden. Richten Sie es daher – soweit möglich – ein, nicht vor der vereinbarten Uhrzeit einzutreffen!
  • Zum Schutz der Anwesenden wird jeweils zwischen zwei Sitzungen ausgiebig gelüftet. Die Aerosol-Konzentration in der Luft wird dabei regelmäßig mittels CO2-Ampel kontrolliert.
  • Bitte machen Sie von den in der Praxis zur Verfügung gestellten Hand-Desinfektionsmitteln Gebrauch!
  • Der Therapeut öffnet und schließt die Eingangstür für Sie, so dass Sie keine Türklinken berühren müssen.