Aufenthalt in der Praxis während der Corona-Pandemie
Sie benötigen derzeit keine Coronatest-, -impfungs- oder Genesungsbescheinigungen, um Termine in der Praxis wahrnehmen zu können.
Es besteht allerdings – auch bei vollständiger Impung aller Anwesenden – eine Pflicht zum Tragen medizinischer Masken während des gesamten Aufenthalts in der Praxis.
Die Anzahl der Personen, die sich zeitgleich in der Praxis aufhalten, soll möglichst gering gehalten werden. Richten Sie es daher – soweit möglich – ein, nicht vor der vereinbarten Uhrzeit einzutreffen!
Zum Schutz der Anwesenden wird jeweils zwischen zwei Sitzungen ausgiebig gelüftet. Die Aerosol-Konzentration in der Luft wird dabei regelmäßig mittels CO2-Ampel kontrolliert.
Bitte machen Sie von den in der Praxis zur Verfügung gestellten Hand-Desinfektionsmitteln Gebrauch!
Der Therapeut öffnet und schließt die Eingangstür für Sie, so dass Sie keine Türklinken berühren müssen.